Ehemaliges Stasi-Bungalow-Gelände: was soll passieren?

Mehrere Investoren möchten an der Rüdersdorfer Straße 44-46, besser bekannt als das ehemalige Stasi-Bungalow-Gelände mit nebenan der ehemaligen Ertel-Werft, investieren.

Die Investoren planen unter anderem eine historische Bootsmanufaktur und viele neue Wohneinheiten.

Die Planungen wurden schon mehrmals im Bauausschuss behandelt. Am 4. April stehen die Vorhaben wieder auf der Tagesordnung. An diesem Abend werden wir uns als Bauausschuss ´nur´ mit den Wünschen und Vorstellungen der unterschiedlichen politischen Fraktionen in unserem Ort zu den Vorhaben beschäftigen.

Die Fraktion Linke/Grüne hat einige Forderungen aufgestellt, die Sie hier lesen können.

Wir hören gerne Ihre Meinung zu der Frage, was geschehen soll. Wer weiß, vielleicht sehen wir uns am 4. April um 19 Uhr im Ratssaal!

Viele Grüße,

Jelle Kuiper

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Forderungen der Fraktion Linke/Grüne zum Investorenvorhaben an der Rüdersdorfer Straße 44-46

Umweltbelastung

Es sollte seitens der Investoren per Gutachten sicher gestellt werden, dass entweder keine Umweltbelastungen auf den betreffenden Grundstücken vorhanden sind oder diese auf Kosten des Investors beseitigt werden. Zumindest für den Bereich der Werft wird eine Umweltbelastung vermutet.

Naturschutz

Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in der Natur zu Gunsten von Wohnbebauung sollten frühzeitig eingeplant werden. Es soll frühzeitig geklärt werden, wer die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt.

Insbesondere das wertvolle Biotop mit altem Eichenbestand am westlichen Rand des Planungsgebietes sollte geschützt und unberührt bleiben.

Keine Bebauung im LSG

Der südwestliche Teil des Planungsgebietes ist Teil eines LSG und sollte nicht zu Wohnzwecken bebaut werden.

Beteiligung der Gemeinde an der Wertsteigerung des Geländes

Das Gelände wird im FNP als Sondergebiet F + E ausgewiesen und würde bei einer Umwandlung zu Bauland für Wohnungsbau oder betriebliche Nutzung Werft) eine erhebliche Wertsteigerung erfahren. An dieser Wertsteigerung sollte die Gemeinde zur Erfüllung ihrer allgemeinen Aufgaben (Schule, Kita, Verkehrsinfrastruktur usw.) beteiligt werden.

Deswegen schlagen wir vor, dass die Investoren zu einer Infrastrukturabgabe verpflichtet werden. Die Wertsteigerung kann durch die Verwaltung oder per Gutachten ermittelt werden. Über die Höhe der Infrastrukturabgabe kann noch diskutiert werden, vorgeschlagen wird aber einen Prozentsatz der ermittelten Wertsteigerung. Die rechtliche Zulässigkeit eines derartigen Vorgehens ist zu prüfen.

Beteiligung an Kita-Neubau

Als Alternative für die Infrastrukturabgabe wäre eine finanzielle Beteiligung an dem Neubau einer Kita, möglicherweise auf dem Gelände, vorstellbar. Die Verwaltung der Gemeinde Woltersdorf soll so schnell wie möglich ermitteln, ob ein Kita-Neubau in Woltersdorf-Nord notwendig ist, oder nicht.

Erscheinungsbild

Da das Planungsgebiet ein ziemlich ´abgeschlossenes Gebiet` ist, kann das Gebiet architektonisch kreativ und eventuell abweichend von der üblichen Bauweise in Woltersdorf beplant werden.

Kauf/Miete/Wohnungsgröße

Es sollte mit den Investoren danach gestrebt werden, auch Mietwohnungen im niedrigen Preissegment zu bauen, da der Bedarf in diesem Bereich in Woltersdorf groß ist. Außerdem sollen relativ kleine Wohneinheiten gebaut werden, da auch hier der Bedarf groß ist.

Wegeführung im Plangebiet

Kfz-Durchgangsverkehr sollte aus dem Planungsgebiet ferngehalten werden. Deswegen ist einen Anschluss an die Richard-Wagner-Straße nicht notwendig.

Die Rad-Gehwegeführung über oder entlang des Geländes soll genau überdacht und genau geplant werden. Die Investoren sollen eine Rad-/-Gehwegverbindung entlang der Rüdersdorfer Straße herstellen.

Uferstreifen

Der Uferstreifen soll für die Öffentlichkeit zugängig sein. Die momentane Planung mit mehreren Privathäusern ganz nah am Uferstreifen soll abgelehnt werden.

Entlang des Uferstreifens soll ein Gehweg durch die Investoren hergestellt werden. Einen Spielplatz in Wassernähe oder an anderer zentralen Stelle im Planungsgebiet soll überlegt werden.

Werftgelände

Die Wiederaufnahme des ehemaligen Werftgeländes als Bootsmanufaktur soll nur möglich sein, wenn alle Umweltvorschriften einschließlich Lärmbelästigung eingehalten werden.

Geplante Vorhaben wie eine begehbare Bootsmanufaktur / Showroom sollten festgelegt werden, damit es nicht nur bei Planungen bleibt, sondern damit sie auch tatsächlich umgesetzt werden.

Fraktion Linke/Grüne, den 29. März 2017

mail@jeroenkuiper.net

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