Nach einer gemeinsamen Begehung lehnen die Woltersdorfer Grünen die Baupläne eines Münchener Investors für den Springeberg ab. Die Firma möchte bis zu 175 Wohneinheiten mitten im Waldgebiet bauen.
„Wir wollen zuerst die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans (FNP) abwarten“, meint Jelle Kuiper, sachkundiger Einwohner im Ortsentwicklungsausschuss. „Woltersdorf entwickelt momentan gemeinsam mit Rüdersdorf einen neuen FNP. Dieser bildet die Grundlage für die zukünftige Entwicklung Woltersdorfs. Lass uns das eine nach dem anderen machen. Wir haben momentan sowieso weitere Baupläne im Ort in Entwicklung. Wir sehen schon die Notwendigkeit für Wohnungsbau, aber verstehen nicht, warum gerade jetzt, gerade hier.“
Die Woltersdorfer Grünen schauten sich während eines Neujahrsspaziergangs am 10. Januar vor Ort die Lage am Springeberg an.
Das Argument, die Ruinen auf dem ehemaligen Stasi-Feriengelände seien ein Problem, weil hier regelmäßig Obdachlosen aufhalten, mag zwar stimmen, aber: „Der Investor kann jederzeit die Ruinen auf seinem Privatgrundstück abreißen. Das wird auch nicht allzu teuer sein. Daran hat er aber anscheinend kein Interesse. Die Verwaltung sollte dem Investor daher auffordern, die Ruinen abzureißen“, meint Jan Manshardt, Gemeindevertreter für die Grünen. „Zugleich braucht es eine Alternative für obdachlose Menschen – etwa Plätze in einer Obdachlosen-Übernachtung in der Nähe.“
Momentan ist ein Großteil der Fläche laut FNP als `Wald` ausgewiesen. Außerdem handelt es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet (LSG). Am Rande des Gebietes gibt es mehrere Reiher-Nester, das Gebiet wird von Rehen als Durchzugsgebiet benutzt. Sabrina Senftleben, Sprecherin der Grünen in Woltersdorf dazu: „Wir wollen, dass die Waldverbindung zwischen Erkner, Berlin und Woltersdorf für Flora und Fauna erhalten bleibt, und wir wollen nicht, dass Erkner und Woltersdorf zu einer ununterbrochenen urbanen Gegend verschmelzen“.
Senftleben sieht die Pläne des Investors skeptisch. „Wenn am Ende tatsächlich gebaut werden sollte, dann ausschließlich auf den Flächen, auf denen heute bereits die verfallenen Bungalows stehen – nicht im ausgewiesenen Waldgebiet. Zudem muss sich der Investor verbindlich verpflichten, mindestens 20 bis 30 Prozent der entstehenden Wohnfläche als geförderten, sozial gebundenen Wohnraum zu realisieren. Dafür kann und soll er entsprechende Fördermittel beantragen.“


